Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9795
OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06 (https://dejure.org/2007,9795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2007 - 27 W 86/06 (https://dejure.org/2007,9795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 27 W 86/06 (https://dejure.org/2007,9795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06
    Sein prozessuales Verhalten bezieht sich auf denselben Streitgegenstand wie dasjenige der Parteien selbst (so schon mit Recht BGHZ 31, 144, 146f; ihm folgend etwa aus neuerer Zeit OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1007, 1008).

    Anders ist es nur in einem Zwischenstreit über die Zulässigkeit der Nebenintervention; in diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten zu bemessen (BGHZ 31, 144, 145).

    Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Nebenintervenienten, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen, und hätte das Gericht zur Ermittlung des Interesses des Nebenintervenienten für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (BGHZ 31, 144, 147; aus neuerer Zeit etwa OLG München, NJW-RR 1998, 420, 421).

  • OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 9 W 38/02

    Streitwert einer Nebenintervention

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06
    Sein prozessuales Verhalten bezieht sich auf denselben Streitgegenstand wie dasjenige der Parteien selbst (so schon mit Recht BGHZ 31, 144, 146f; ihm folgend etwa aus neuerer Zeit OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1007, 1008).
  • OLG München, 27.03.1997 - 28 U 2631/96

    Rücktritt von einem Kaufvertragüber Miteigentum an Wohngebäuden ; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06
    Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Nebenintervenienten, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen, und hätte das Gericht zur Ermittlung des Interesses des Nebenintervenienten für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (BGHZ 31, 144, 147; aus neuerer Zeit etwa OLG München, NJW-RR 1998, 420, 421).
  • OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11

    Verfahrensrecht - Nebenintervention und Hauptsache: Der Streitwert ist gleich!

    Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer - wie hier - deren Anträgen angeschlossen hat (so u. a. BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris; OLG München, Beschluss v. 29.01.2010, 13 W 634/10, Zitat nach juris = BauR 2010, 942; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., Anh § 3 Rn 106 "Streithilfe"; zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4115).

    Deshalb kann für ihn auch der Streitwert kein anderer sein, als er im Verhältnis der Parteien zueinander festgesetzt wird (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); vgl. a. OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 8 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

    Der Wert der für das Rechtsmittel erforderlichen Beschwer richtet sich ebenfalls nicht nach dem eigenen (möglicherweise geringeren) Interesse des Nebenintervenienten, sondern nach der von der Hauptpartei erlittenen Beschwer (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1997, I ZR 208/94, Zitat nach juris = VersR 1997, 1020; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 7 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

    Im Übrigen bezieht sich auch der Auftrag des Rechtsanwalts des Nebenintervenienten auf denselben Gegenstand wie derjenige des Rechtsanwalts der Hauptpartei; er muss denselben Streitstoff mit demselben Ziel bearbeiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 8 = OLGR Hamm 2007, 607).

    Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Nebenintervenienten, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen, und das Gericht hätte zur Ermittlung des Interesses des Nebenintervenienten für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 9 = OLGR Hamm 2007, 607).

  • OLG Schleswig, 28.08.2008 - 14 W 51/08

    Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten

    So wird verbreitet auch die vom Landgericht geteilte Auffassung vertreten, der Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention stimme insbesondere dann, wenn der Streithelfer oder Nebenintervenient denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei - wie der Streithelfer zu 1) -, mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGH NJW 1960, 42; OLG München, 28 W 1334/07, zitiert nach juris; OLG Hamm, 27 W 86/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf 24 W 64/05, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007).
  • OLG Rostock, 23.10.2007 - 7 W 75/07

    Streitwert: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob der Streitwert für eine Nebenintervention jedenfalls dann, wenn - wie hier - sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt, derselbe wie der des Rechtsstreits ist, oder ob dafür stets das - ggf. geringere - Interesse des Nebenintervenienten maßgebend ist (vgl. zum Streitstand: OLG Hamm, Beschl. v. 16.01.2007, 27 W 86/06, OLGR 2007, 607; Zöller/Herget, a.a.O. Rn. 16 "Nebenintervention").
  • OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16

    Streitwert des Zwischenstreits über Zulässigkeit der Nebenintervention?

    Dieser Ansicht steht ein beachtlicher Teil der Oberlandesgerichte und der Literatur kritisch gegenüber, die der Ansicht ist, dass sich der Streitwert einer Nebenintervention nach dem wirtschaftlichen Interesse des Nebenintervenienten richtet und nach oben durch den Streitwert des Rechtsstreits begrenzt wird (vgl. zum Meinungsstreit Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 12. Aufl. Rz. 4115 - 4126; OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007 in OLGR Hamm 2007, 607).

    In diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten an der Teilhabe an dem Verfahren zu bemessen (BGH, Beschluss vom 24.02.1953 in NJW 1953, 745; BGHZ 31, 144; OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2009 - 10 W 4/09

    Werklohnprozess: Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten auf

    Nach Einschätzung des Senats stimmt dagegen jedenfalls dann, wenn der Streithelfer sich der Antragstellung der Hauptpartei uneingeschränkt angeschlossen hat, der Hauptsachestreitwert mit dem Wert der Streithilfe überein (BGH NJW 1960, 42; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007, 1008; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Hamm OLG Report 2007, 607; Baumbach/Lauterbach, 65. Aufl., Anh. § 3 Rd. 106).
  • OLG Hamm, 18.01.2007 - 27 W 32/06

    Entscheidung über die Kosten einer Nebenintervention nach einer Antragsrücknahme

    (Rechtsanwaltskosten der Nebenintervenientin im Antragsverfahren nach einem Streitwert von 500.000,00 EUR, vgl. Senatsbeschluss vom 16.1.2007 - 27 W 86/06 - im Rechtsstreit 15 O 154/05 LG Bielefeld).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht